... wird durch den Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. wie folgt beschrieben:
Baumaßnahmen haften aufgrund ihrer Eigenart oftmals ein Schadensrisiko an. Deshalb ist es notwendig, den Zustand der baulichen Anlagen und/oder der Umgebung vor Beginn der Baumaßnahmen in Form einer Beweissicherung zu dokumentieren. Gegebenenfalls sind weitere, vergleichende Aufnahmen während und nach der Baumaßnahme durchzuführen.
Ein Regelwerk oder einen normierten Standard mit Mindestanforderungen an den Inhalt und die Ausführung der Beweissicherung sowie die Qualifikation der Beweissichernden gibt es bisher nicht. Im Hinblick auf den Mindeststandard wird auf den BVS-Standpunkt 11-2017 verwiesen.
Eine Beweissicherung hat vor allem das Ziel, für die am Bau Beteiligten Rechtssicherheit zu schaffen, sowie Streitigkeiten und Imageschäden zu vermeiden. Sie ist als Voruntersuchung und Teil des Qualitätsmanagements in Planung und Ausführung von Baumaßnahmen unabdingbar. Um diesem Ziel gerecht zu werden, hat die Beweissicherung einen Mindeststandard zu erfüllen. Der Umfang der Beweissicherung kann im Vorfeld zum Ortstermin individuell und zielgerichtet vereinbart werden.
Für die Beweissicherung bietet sich eine Zusammenarbeit mit ö.b.u.v Sachverständigen für Schäden an Gebäuden an, da diese im Bestellungsgebiet über entsprechende Qualifikationen verfügen, um das Beweissicherungskonzept sachverständig planen, umzusetzen und dokumentieren zu können. Alle Leistungen zur Beweissicherung werden von Fachkräften für bautechnische Beweissicherungen mit regelmäßigen Fortbildungen für Schäden an Gebäuden oder auf Wunsch von ö.b.u.v Sachverständigen durchgeführt.
FOLGENDE LEISTUNGEN WERDEN ANGEBOTEN …
- Beweissicherungskonzept (vorsorgliche Zustandsdokumentation)
- Erst- und Nachbegehungen
- Zustandsfeststellung
- Dokumentation
- Sonstige Sachverständigenleistungen